15 Anwendbares Recht, Gerichtsstand
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Ausschließlich zuständig für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten zwischen uns und dem Kunden sind die Gerichte in Hannover. Wir sind jedoch berechtigt, unsere Ansprüche gegen den Kunden auch am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu erheben.
(3) Die Vertragssprache ist deutsch.
Teil II – Besondere Regelungen für die Teilnahme an unseren Serviceleistungen, Coaching-Programmen, Mitgliederplattformen, Seminaren und Trainings
§ 1 Netiquette
(1) Der Kunde hat im Rahmen des Vertragsverhältnisses mit unserem Unternehmen auch stets respektvoll mit anderen Teilnehmern/Kunden und unseren Mitarbeitern umzugehen.
(2) Bei schuldhaften Zuwiderhandlungen sind wir nach einmaliger Vorwarnung berechtigt, den Zugang des Kunden zu unseren Programm- und Trainingsinhalten nach billigem Ermessen vorübergehend oder dauerhaft zu sperren beziehungsweise den Kunden von der Teilnahme an unseren Seminaren auszuschließen. Die vertraglichen Verpflichtungen des Kunden uns gegenüber bleiben in diesem Fall unberührt.
§ 2 Unzulässiges Account-Sharing
(1) Der Kunde ist nicht berechtigt den von uns erhaltenen Account beziehungsweise die Logindaten zu unseren Plattformen / Programm- und Trainingsinhalten an Dritte weiterzugeben, es sei denn, wir haben einer solchen Weitergabe ausdrücklich zugestimmt (zum Beispiel hinsichtlich festangestellter Mitarbeiter des Kunden).
(2) Wir sind berechtigt, den Zugang zu unseren IT-Systemen per IP-Abgleich dauerhaft zu überwachen. Der Einsatz von Technologien, welche die IP-Adresse des Nutzers beim Zugriff auf unsere IT-Systeme sowie Programm- und Trainingsinhalte verschleiert, sonstwie verfälscht oder anonymisiert (zum Beispiel Tor-Browser), ist verboten.
(3) Bei schuldhafter Zuwiderhandlung gegen die Verpflichtungen aus Absatz 1 und 2 sind wir berechtigt, den Account des Kunden zu unseren Systemen nach billigem Ermessen vorübergehend oder auch dauerhaft zu sperren. Die vertraglichen Verpflichtungen des Kunden uns gegenüber bleiben in diesem Fall unberührt.
(4) Unerlaubtes Account-Sharing ist eine Straftat, welche wir zivil- und strafrechtlich verfolgen lassen.
§ 3 Akquise bzw. Abwerbung anderer Coaching-Teilnehmer
(1) Dem Kunden ist es im Einzelfall gestattet, andere Coaching-Teilnehmer aus unseren Programmen für eigene Aufträge zu akquirieren. Die systematisch angelegte Kundenakquise ist jedoch untersagt. Kein Coaching-Teilnehmer darf durch Akquise-Versuche des Kunden belästigt werden.
(2) Im Falle der schuldhaften Zuwiderhandlung sind wir nach einmaliger Verwarnung im Wiederholungsfall berechtigt, den Kunden nach billigem Ermessen vorübergehend oder dauerhaft von der Teilnahme an unseren Social Media – Gruppen auszuschließen. Die vertraglichen Verpflichtungen des Kunden uns gegenüber bleiben in diesem Fall unberührt.
§ 4 Verbot der Weitergabe von internen Informationen und Betriebsgeheimnissen
(1) Während unserer Trainings und Live Calls geben andere Coaching-Teilnehmer unter Umständen betriebsinterne Informationen und geschäftliche Details preis. Insoweit ist stets und vollumfänglich Stillschweigen gegenüber Externen und Dritten zu bewahren. Eine Verbreitung dieser Informationen ist verboten.
(2) Wir sind berechtigt bei wiederholter schuldhafter Zuwiderhandlung des Kunden dessen Zugänge und Logins zu unseren Programmen, Inhalten und Trainings nach billigem Ermessen vorübergehend oder dauerhaft zu sperren. Die vertraglichen Verpflichtungen des Kunden uns gegenüber bleiben in diesem Fall unberührt.
§ 5 Verbot der Störung von Trainings- und Programmabläufen
(1) Dem Kunden sind jegliche Handlungen, die eine Störung beziehungsweise Beeinträchtigung unserer Trainings- und Programmabläufe und/oder der Kundenerfahrung anderer Teilnehmer bewirken, untersagt. Dies gilt sowohl innerhalb als auch außerhalb der von uns zur Verfügung gestellten Trainingsstrukturen.
(2) Wir sind berechtigt bei wiederholter schuldhafter Zuwiderhandlung des Kunden dessen Zugänge und Logins zu unseren Programmen, Inhalten und Trainings nach billigem Ermessen vorübergehend oder dauerhaft zu sperren. Die vertraglichen Verpflichtungen des Kunden uns gegenüber bleiben in diesem Fall unberührt.
AGB – Stand: 01.05.2024